Wasserschutzgebiete
Ein Trinkwasserschutzgebiet dient der Sicherstellung der Nutzung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung und ist häufig in drei Zonen untergliedert.
In Schleswig-Holstein jedoch sind für eine ganze Reihe von Wasserwerken nur die unmittelbaren Fassungsbereiche um die Brunnen geschützt (WSG-Zone I) und keine weiteren Schutzzonen festgesetzt. Hier wird der Begriff „Trinkwassergewinnungsgebiete“ verwendet.
In diesen Gebieten dürfen insbesondere keine Bohrungen eingebracht werden, so z.B. zur Gewinnung von Wärme zur Nutzung von Heizungsanlagen. Grundsätzlich müssen Bohrungen bei der Stadt bzw. beim Kreis angemeldet werden und dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen ausgeführt werden. Die Gefahr beim Niederbringen von Bohrungen ist, dass die Ringräume zwischen dem Brunnenrohr und der Bohrung nicht ordnungsgemäß abgedichtet werden oder Fehlbohrungen getätigt werden. Hierbei kann es zu sogenannten Wasserleiter-"kurzschlüssen" kommen, was unbedingt vermieden werden muss.
Die nachfolgenden Kartenausschnitte zeigen das Trinkwasserschutzgebiet Boizenburg (WSG-Zone III) und das Trinkwassergewinnungsgebiet Lauenburg: